Klasse B / B17

Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge

  • bis 3.500 kg
  • bis 8 Personen + Fahrer
  • Anhänger bis 750kg
  • Anhänger über 750kg (Kombination aus Fahrzeug und Anhänger maximal 3.500kg)

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (Klasse B17)

Eingeschlossen:

  • AM
  • L

Bemerkung: Fahren unter 18 Jahren nur im Inland und in Begleitung bzw. im Rahmen einer Ausbildung.

Klasse B197

Am 01.04.21 wurde die Automatikregelung eingeführt.

Fahrerlaubnisbewerber der Klasse B können nun trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt bekommen, wenn sie mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert haben und zusätzlich die verantwortliche Leitung der Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Der Abschluss der Ausbildung darf erst erfolgen, wenn der Bewerber in einer mindestens 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.